IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 2/23

Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen (AO 2022)
– Eckwerte zur Neuordnung –

Am 1. August 2022 trat die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen (Versicherungs- und-Finanzanlagen-Kaufleute-Ausbildungsverordnung – VersFinKflAusbV)“ in Kraft.

Auf Basis dieser neuen Ausbildungsverordnung wurden von den zuständigen Gremien der AkA die Eckwerte für die Durchführung der gestreckten Abschlussprüfung und für die Prüfungsorganisation festgelegt. Die schriftliche Aufgabenstellung für Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung erfolgt zentral durch die AkA.

  • Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsbereich Prüfungszeit Prüfungsverfahren Punkte
Allgemeine Versicherungswirtschaft 120 Minuten Ungebundene Aufgaben 100
Zeitpunkt laut AO: Im vierten Ausbildungshalbjahr
Organ. Einbindung: Zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung Frühjahr/Herbst: Blockzuordnung wie bisherige Zwischenprüfung Kaufmann für Versicherungen und Finanzen / Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
Prüfungsinhalte: Gemäß § 7 VersFinKflAusbV die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ersten 15 Ausbildungsmonate sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
  • Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsbereich Prüfungszeit Prüfungsverfahren Punkte
Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung 150 Minuten Ungebundene Aufgaben 100
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten Gebundene und ungebundene Aufgaben (vollständig maschinell auswertbar) 100
Gesamtprüfungszeit der schriftlichen Prüfungsbereiche in Teil 2: 210 Minuten
Prüfungsinhalte: Gemäß § 9 Abs. 1 VersFinKflAusbV die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

Gemäß § 9 Abs. 2 VersFinKflAusbV sollen in Teil 2 der Abschlussprüfung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.

Organ. Einbindung: Abschlussprüfung Sommer/Winter:

Erster Prüfungstag

Ab 8:00 Uhr:
150 Minuten Prüfungsbereich „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“

Zweiter Prüfungstag

Ab 14:00 Uhr:
60 Minuten Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

  • Zeitlicher Übergang/Prüfungstermine
Erste Teil-1-Prüfung nach neuer AO: Herbst 2023
Letzte Zwischenprüfung nach alter AO: Herbst 2023
Erste Teil-2-Prüfung nach neuer AO: Sommer 2024
Letzte Abschlussprüfung nach alter AO: Sommer 2025
  • Prüfungskatalog

Neben den Ordnungsmitteln Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan stellt der Prüfungskatalog der AkA eine weitere wichtige Informationsquelle für die Abschlussprüfung dar. Der Prüfungskatalog wird auf Basis der Ordnungsmittel entwickelt bzw. aus diesen abgeleitet und bezieht sich ausschließlich auf die o. g. schriftlichen Prüfungsbereiche der gestreckten Abschlussprüfung. Er wird voraussichtlich im Frühjahr 2023 veröffentlicht und ist über den u-form Verlag in Solingen zu beziehen. Die AkA wird rechtzeitig über die Bestellmodalitäten informieren.

  • Proximus Bedingung

Die gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1 und 2) nach neuer Ausbildungsordnung (AO 2022) kann ausschließlich mit dem Proximus Bedingungswerk 5 absolviert werden. Die für die Übergangszeit noch angebotenen Abschluss- und Zwischenprüfungen nach alter Ausbildungsordnung (AO 2006 bzw. ÄVO 2014) beziehen sich ausschließlich auf das Proximus-Bedingungswerk 4.

Nürnberg, 06.02.2023