IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 8/22

Änderung beim Konzeptpapier und der Bearbeitungshinweise in den kaufmännischen Ausbildungsprüfungen ab der Abschlussprüfung Winter 2022/2023

Die Beiräte von AkA und ZPA Nord-West haben sich im Interesse einer einheitlichen und transparenten Verfahrensweise bei der Bereitstellung von Konzeptpapier in den Aufgabensätzen auf eine geänderte Verfahrensweise verständigt:

Ab der Abschlussprüfung Winter 2022/23 wird folgende Änderung im Aufbau der Aufgabensätze umgesetzt:

Das bisher in der Mitte der konventionellen Prüfungsteile eingeheftete Konzeptpapier entfällt. Ebenso entfallen bei den Aufgabenbögen für die maschinell auswertbaren/gebundenen Prüfungsteile die in den Aufgaben bei Bedarf eingearbeiteten Rechenkästchen oder Blanco-Arbeitsfelder für Hilfsaufzeichnungen bzw. Nebenrechnungen.

Im Gegenzug wird den Aufgabensätzen kariert bedrucktes DIN-A4-Papier (Bogenheft mit vier Seiten) als Konzeptpapier in der jeweiligen Prüfungstasche separat beigelegt. Das Bogenheft enthält das neutrale IHK-Logo und ist mit dem Wasserzeichen „Konzeptpapier“ versehen. Es wird nur noch kariertes Konzeptpapier eingesetzt, liniiertes Konzeptpapier entfällt künftig.

Zu jedem ungebundenen Aufgabensatz wird ein Bogenheft Konzeptpapier beigelegt. Ein weiterer Bogen wird beigelegt, wenn mindestens ein gebundener Prüfungsteil in der Tasche enthalten ist. Das Konzeptpapier ist in der Tasche nach dem ersten Prüfungsbereich einsortiert und kann für mehrere Prüfungsbereiche genutzt werden.

Das Konzeptpapier enthält den folgenden Aufdruck:
„Dieses Konzeptpapier ist zur Eintragung von Hilfsaufzeichnungen gedacht. Diese werden grundsätzlich nicht bewertet. Beachten Sie dazu den jeweiligen Bearbeitungshinweis auf dem Deckblatt des Aufgabensatzes.“

Auf den Deckblättern der Aufgabensätze werden die jeweiligen Bearbeitungshinweise
entsprechend angepasst.

Köln, 02.11.2022