Wie entsteht ein Aufgabensatz?

Verabschiedung der Aufgaben in mehreren Stufen

Die von den Experten erstellten Aufgaben werden zunächst bei der AkA einem fachlichen und testpsychologischen Lektorat unterzogen. Danach werden sie durch fachkundige Gremien lektoriert. Anschließend wird von der AkA ein Aufgabensatzvorschlag zusammengestellt und, mit gezielten Anmerkungen versehen, an den Fachausschuss weitergeleitet. In den Fachausschusssitzungen in Nürnberg wird dann jede Aufgabe geprüft, diskutiert, überarbeitet oder gestrichen. Ziel ist ein sachlich und formal einwandfreier und qualitativ ausgewogener Aufgabensatz, der vom Fachausschuss verabschiedet wird.

Korrektur, Herstellung, Druck und Auslieferung der Aufgaben

Ein verabschiedeter Aufgabensatz durchläuft vom Rohmanuskript bis zum druckfertigen Aufgabensatz mehrere Korrekturstufen. Jede Phase wird von den zuständigen AkA-Mitarbeitern und vom Fachausschuss begleitet, jede nötige Änderung genau kontrolliert.

Die Prüfungssätze werden dann vom Verlag in der notwendigen Auflagenhöhe gedruckt, konfektioniert und auf Wunsch der Industrie- und Handelskammern auch mit einem Namensetikett des Prüflings versehen.

Schließlich liefert der Verlag die Aufgabensätze in der gewünschten Anzahl an die Industrie- und Handelskammern und teilweise auch an Handwerkskammern aus.

Ermittlung der Prüfungsergebnisse

Die Ermittlung der Prüfungsergebnisse erfolgt bei Aufgabensätzen mit gebundener Beantwortung durch die IHK-GfI in Dortmund, einer Gemeinschaftseinrichtung der Industrie- und Handelskammern. Die vom Prüfling ausgefüllten Lösungsbögen werden an Erfassungsbüros gesandt, die die Eintragungen der Prüflinge in maschinenlesbare Form umwandeln. Diese Dateien werden von der IHK-GfI maschinell ausgewertet und die Ergebnisse für jeden Prüfling zentral ermittelt.

Der AkA werden für jedes Prüfungsfach Validierungslisten mit teststatistischen Angaben zu allen Aufgaben zur Verfügung gestellt, ferner umfangreiche Notenstatistiken für einzelne Industrie- und Handelskammern, jedes Bundesland sowie ganz Deutschland. Nach Freigabe der Ergebnisse durch die AkA erhalten die Industrie- und Handelskammern von der IHK-GfI Teilnehmerstatistiken mit den Prüfungsergebnissen ihrer Prüflinge. Für jeden Prüfling wird eine Niederschrift über die Abschluss- bzw. eine Teilnahmebescheinigung für die Zwischenprüfung mit den jeweils erreichten Noten- bzw. Punktwerten erstellt.

Vergleich der Prüfungsergebnisse

Mit ihren zentralen Prüfungen sind die IHKs auch in der Lage, Statistiken zum aussagefähigen Vergleich der Prüfungsergebnisse zur Verfügung zu stellen. Um diese Prüfungsergebnisse der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, erstellen und veröffentlichen die IHKs seit Oktober 2009 eine bundesweit einheitliche Prüfungsstatistik für Abschlussprüfungen in allen Ausbildungsberufen. Ziel ist es, dass Betriebe und Prüfungsteilnehmer die individuellen Prüfungsergebnisse mit den Ergebnissen auf IHK-, Landes- und Bundesebene vergleichen können. Die Statistiken sind auf den jeweiligen Internet-Auftritten der einzelnen IHKs zu finden.

Die Aufgabenerstellung und -verabschiedung im Überblick finden Sie hier