Was tun wir? Wofür stehen wir?


Die AkA erstellt in arbeitsteiliger Zusammenarbeit mit der ZPA Nord-West in Köln Aufgabensätze für Zwischen- und Abschlussprüfungen in kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Berufen in hoher Anzahl. Mit Aufgabensätzen der AkA werden jährlich ca. 90.000 Auszubildende in der Zwischenprüfung (seit 2000 bundesweit) und etwa 200.000 Auszubildende* in der Abschlussprüfung (mit Ausnahme Baden-Württembergs seit 2007 bundesweit) geprüft. Seit ihrer Gründung im Jahr 1974 versorgte die AkA die IHKs mit über 16 Mio. Aufgabensätzen. Ca. 5,2 Mio. Auszubildende haben seither ihre Abschlussprüfung und ca. 5,3 Mio. Auszubildende ihre Zwischenprüfung mit AkA-Aufgabensätzen abgelegt.
Insgesamt prüft die IHK-Organisation im kaufmännischen Bereich pro Jahr ca. 120.000 Auszubildende in der Zwischenprüfung bzw. über 230.000 Auszubildende* in der Abschlussprüfung – und dies mit bundeseinheitlich schriftlichen Aufgaben.

(*Prüflinge mit gestreckter Abschlussprüfung doppelt erfasst)

Jede Prüfung muss qualitativ hochwertig sein und daher gleich mehreren Qualitätskriterien gleichermaßen genügen: Sie müssen objektiv und inhaltlich valide sein, also die in den Ausbildungsordnungen bzw. Rahmenlehrplänen vorgeschriebenen Lernziele abprüfen. Sie sollen mit größtmöglicher Genauigkeit gute von schlechten Prüflingen trennen, dürfen aber nicht zu leicht und nicht zu schwer sein und müssen als Massenprüfungen transparent und justiziabel sein und schließlich – trotz all dieser Vorgaben – ökonomisch und effizient durchführbar sein. Die laufende Überprüfung und Sicherung dieser Qualitätskriterien für jeden Beruf und Prüfungstermin ist eine wichtige Funktion der AkA.

Mehr zu handlungsorientierten Prüfungen finden Sie hier.